Werbung – Dieser Text entstand in freundlicher Kooperation mit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Heute tritt es in Kraft, das neue Elterngeld Plus. Für Eltern, deren Kinder nach dem 30.Juni geboren werden, gilt das neue Elterngeld Plus, wenn sie es beantragen. Also liebe Schwangere, liebe werdende Eltern, ich habe mir von der Seite des Familienministeriums mit vielen Infos zum Elterngeld Plus für Euch angeguckt und notiere hier mal das wichtigste in Kürze. Außerdem hab ich mir weitere Artikel zur Hilfe genommen, ich liste unten alles auf.
Warum eigentlich neues Elterngeld? Viele Eltern wünschen sich für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber nicht so einfach und besonders in den ersten Lebensmonaten eines Kindes ist es für junge Eltern besonders schwer, beides zu wuppen. Elterngeld Plus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Ziel der neuen Regelung soll es sein, flexiblere Elternzeit zu gewähren, so dass beide Elternteile schneller per Teilzeit in den Job zurück kehren können. Das Elterngeld Plus will die Nachteile ausmerzen, die bisher Eltern in Teilzeit hatten. Mit dem alten Elterngeld war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Eltern, die Teilzeit arbeiteten, über die ganze Bezugsdauer ein Drittel weniger Elterngeld bekommen als die, die nicht arbeiten. Ab jetzt bekommen sie die gleiche Summe.
Elterngeld bisher
Das klassische Elterngeld wurde bis zu zwölf Monaten ab Geburt erteilt. Falls nicht nur ein Elternteil, sondern auch das zweite Elternzeit nahmen, kamen zwei weitere Monate hinzu. Meistens waren das die Vätermonate, von denen die Männer auch meistens nicht mehr in Anspruch nahmen. Diese Regelung galt auch für die, die in Teilzeit arbeiteten. Eltern konnten auch das Elterngeld verteilt für 24 Monate ausgezahlt bekommen, sie erhielten dann einfach monatlich die Hälfte als in der 12-Monats-Regelung.
Die Basics zum Thema ElterngeldPlus
- Das klassische Elterngeld: Es ist nicht abgeschafft und gilt für alle Eltern, die es beantragen. Es beträgt rund 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300, höchstens 1800 Euro im Monat.
- Das Elterngeld Plus: Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden und die kurz nach dem Mutterschutz in Teilzeit arbeiten wollen. Jeden Monat wird die Hälfte des Elterngeldes gezahlt, dafür aber 24 statt 12 Monate.
- Partnerschaftsbonus: Für Eltern, die beide das Kind betreuen und mindestens vier Monate lang parallel zwischen in Teilzeit arbeiten (25 nis 30 Wochenstunden). Diese Eltern erhalten zusätzlich vier Elterngeld-Plus-Monate. Die Elterngeld-Zeit lässt sich so auf bis zu drei Jahre ausdehnen.
Elterngeld Plus – Die richtige Kombi bringt Geld
Das ist auch das Grundprinzip bleibt gleich, entweder 12 Monate oder 24 Monate die Hälfte. Für Eltern in Teilzeitbeschäftigung gibt es dann aber mehr Geld als bisher.
Das „Elterngeld Plus“ ist halb so hoch wie das Elterngeld, das man ohne Arbeit bekäme. Es ersetzt höchstens den Einkommensausfall durch die Teilzeit. Dafür wird es aber doppelt so lang gewährt. Allerdings sind mehr als 30 Wochenstunden nicht erlaubt. Das Mutterschaftsgeld wird abgezogen. Im Extremfall (kann Elterngeld Plus 24 Monate, mit Vätermonaten sogar 28 Monate lang bezogen werden. Und wenn beide Eltern parallel mindestens vier Monate 25-30 Stunden die Woche arbeiten, gilt von nun an der so genannte Partnerschaftsbonus von vier Monaten obendrauf. Damit können Eltern also bis zu 32 Monate begleitend von Elterngeld Plus in Teilzeit arbeiten. Diesen Bonus gibt es übrigens für alle, also auch für die, die vorher oder nachher normales Elterngeld beziehen, weil sie gar nicht arbeiten.
Sherlock, kombiniere! Eltern können sogar beide Varianten mischen. Ein Elternteil könnte also zum Beispiel sechs Monate komplett zu Hause bleiben und dann volles Elterngeld beziehen. Die nächsten zwölf Monate könnte es in Teilzeit arbeiten und erhielte dann Elterngeld Plus, also das halbe Elterngeld. Das funktioniert auch, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie nun 14 Monate lang, statt bisher nur 7 Monate, Elterngeld Plus beziehen. Und der Knaller: Das gewählte Modell können die Eltern auch während der Laufzeit ändern.
Aber, Juramama spricht es aus: „Man bekommt in Summe NICHT mehr Elterngeld als beim Basiselterngeld, man hat nun nur weniger faktische Abzüge als vorher, wenn man in dieser Zeit etwas dazuverdient hat.“
https://youtu.be/dChttps://www.youtube.com/watch?v=dCQNmLkIJToQNmLkIJTo
Rechtzeitig die Steuerklasse wechseln!
Die FAZ führt außerdem noch aus: „Da das Nettogehalt achteinhalb Monate vor Geburt entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist, lohnt es sich, sofort nach Beginn der Schwangerschaft die beste Steuerklasse zu wählen, um das Nettogehalt zu erhöhen. So könnte sich ein Wechsel der Klasse von V auf III anbieten. Auch Selbständige und Alleinerziehende können das „Elterngeld Plus“ beziehen. Alleinerziehende bekommen auch den Partnerschaftsbonus von vier Monaten, wenn sie ebenfalls für mindestens vier Monate 25 bis 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.“
Wie profitieren Alleinerziehende?
Alleinerziehende können bei einer Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss behalten. Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Aber auch Alleinerziehende erhalten nicht mehr Geld, sondern es wird Ihnen weniger abgezogen, wenn sie früher in die Doppelbelastung von Arbeit und Kindern zurückkehren.
Elterngeld bei Mehrlingen
Für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Januar 2015 erfolgt eine gesetzgeberische Klarstellung: Eltern von Mehrlingen erhalten einen Elterngeldanspruch pro Geburt und sie erhalten zusätzlich wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.
Elterngeld Plus und Betreuungsgeld
Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann Betreuungsgeld und ElterngeldPlus gleichzeitig bezogen werden. Der parallele Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) und Betreuungsgeldes ist weiterhin nicht möglich.
Studierende und arbeitslose Eltern
Studierende und arbeitslose Eltern erhalten wie bisher auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Mit dem Elterngeld Plus können sie die Hälfte des Mindestbetrags für einen längeren Zeitraum beziehen. Wie bisher wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, bei der Berechnung des BAföG bleibt ein Elterngeld-Betrag von 300 Euro unberücksichtigt.
Beantragung des ElterngeldPlus
ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Bei der Beantragung des Elterngeldes muss zwischen dem Bezug von bisherigem Elterngeld (Basiselterngeld) und Elterngeld Plus gewählt werden. Dies müssen die Eltern monatsweise festlegen, können dies aber nachträglich noch ändern. Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, gelten als Monate, für die sie Basiselterngeld bezieht. In diesen Monaten kann dementsprechend nur Basiselterngeld bezogen werden, der Bezug von Elterngeld Plus ist nicht möglich.
Der Haken: Kinder brauchen Betreuung. Die kostet Geld
Kleine Kinder brauchen besonders liebevolle, enge und gute Betreuung. Arbeit und Kinder funktioniert eben auch nur, wenn jemand auf das Kind aufpasst, während die Eltern arbeiten. Gerade bei Kinder unter zwei, insbesondere bei Babys unter einem Jahr sind solche Betreuungplätze relativ schwer zu finden und ziemlich teuer zu bezahlen. Wer also ElterngeldPlus nutzen möchte um früher wieder zu arbeiten, geht ziemlich viel Geld des Elterngeld Plus für den Betreuungplatz drauf. Diese Zusatzkosten haben die Basiselterngeld-Bezieher nicht, weil ja einer beim Kindchen bleibt.
Elterngeld Plus auf einen Blick
Hilfreiche Links
Elterngeldplus.de – zahlreiche Infos und Downloadmöglichkeiten
Familien-Wegweiser – eine Seite des BMFSFJ
Elterngeldrechner – eine Seite des BMFSFJ
Spiegel Online: Kombinieren Sie!
FAZ: Elterngeld Plus Mehr Geld für junge Eltern
Juramama: Das neue ElterngeldPlus. Wem es nützt und vor allem, wem nicht
Smart Mama: Crashkurs Elterngeld Plus No. 1 Welche Elterngeld-Kombination passt zu mir?